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Beteiligungsbericht nach § 123 a HGO
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.03.2022
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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09.03.2022
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Sachverhalt:
Nach § 123 a Abs. 1 HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen des Privatrechts zu erstellen. Der vorliegende Beteiligungsbericht umfasst die wirtschaftliche Betätigung 2020.
In diesem Bericht sind alle Beteiligungen ab 20 % der Anteile aufzuführen.
Der Mindestinhalt des Berichts ist in § 123 a Abs. 2 HGO definiert. Aufzuführen sind:
1) Unternehmensgegenstand (Welche Leistung erbringt das Unternehmen?), die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligung des Unternehmens,
2) der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen im Sinne des § 121 Abs. 1 HGO, was in zwei Schritten geprüft werden kann:
a) Welcher öffentliche Zweck war ausschlaggebend, um die Beteiligung zu begründen?
b) Dient die Beteiligung noch diesem Zweck / Inwieweit wird der Zweck erreicht?
3) Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft, die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten,
4) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO für das Unternehmen?
Im Beteiligungsbericht der Stadt Bürstadt ist darüber hinaus noch angeführt, an welchen Zweckverbänden und Vereinen die Stadt Bürstadt beteiligt ist.
Nachdem der Beteiligungsbericht der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wurde, wird dieser öffentlich ausgelegt, damit er von allen Einwohnern eingesehen werden kann.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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664,1 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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68642 Bürstadt
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