Hauptmenü
- Rathaus & Politik
- Kultur & Freizeit
- Leben & Familie
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Sie möchten gerne weitere Einblicke in die Politik im Rathaus erhalten? Dann nutzen Sie doch gerne das Bürgerinformationssystem. Mit diesem Tool können Sie alle öffentlichen Vorlagen seit 2004 nach einem Suchbegriff Ihrer Wahl durchsuchen. So können Sie sich ganz gezielt zu bestimmten Themen informieren.
Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 112 b Abs. 3 HGO ab Haushaltsjahr 2020
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat der Stadt Bürstadt
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
09.03.2022
|
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat empfiehlt, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ab der Abschlussjahr 2020 zu verzichten.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ab dem Abschlussjahr 2020 zu verzichten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ab dem Abschlussjahr 2020
Sachverhalt:
Grundsätzlich müssen Gemeinden einen Gesamtabschluss aufstellen, denen die Mehrheit (§ 112 Abs. 7 S. 1 HGO) oder 20 bis 50 Prozent (§ 112 Abs. 7 S. 2 HGO) der Stimmrechte an Aufgabenträgern, z.B. Gesellschaften oder Zweckverbänden mit kaufmännischer, eigenbetriebs- oder haushaltsrechtlicher Rechnungslegung, zustehen.
Als relevante Beteiligungen wurden identifiziert:
- BGE GmbH (100 %)
- Energieried GmbH & Co. KG (25,1 %)
- Energieried Verwaltungs GmbH (25,1 %)
Laut § 112 b Abs. 1 HGO in der Fassung vom 07.05.2020, gültig ab 16.05.2020, werden jedoch Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern von der Pflicht, einen Gesamtabschluss aufzustellen, befreit.
Der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist von der Gemeindevertretung zu beschließen (§ 112 b Abs. 3 HGO).
Die Verwaltung empfiehlt, die rechtliche Möglichkeit zu nutzen. Der Erkenntnisgewinn steht in keinem Verhältnis zum Mehraufwand (Einrichtung Buchungskreise, Berichterstellung usw.). Die Jahresabschlüsse der Beteiligungen sind transparent im jährlichen Beteiligungsbericht aufgeführt.
Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Magistrat der Stadt Bürstadt am 19.04.2021 aufgestellt.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de