Hauptmenü
- Rathaus & Politik
- Kultur & Freizeit
- Leben & Familie
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Sie möchten gerne weitere Einblicke in die Politik im Rathaus erhalten? Dann nutzen Sie doch gerne das Bürgerinformationssystem. Mit diesem Tool können Sie alle öffentlichen Vorlagen seit 2004 nach einem Suchbegriff Ihrer Wahl durchsuchen. So können Sie sich ganz gezielt zu bestimmten Themen informieren.
Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
|
|
|
09.03.2022
|
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt am 21.04.2021 wurde unter anderem die Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten durchgeführt.
Zwischenzeitlich ist der damals zum Ersten Stadtrat gewählte Wahlbewerber Werner Klag in die Stadtverordnetenversammlung nachgerückt. Die Stelle des Ersten Stadtrats wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2022 mit Herrn Christoph Lang neu besetzt.
Darüber hinaus rückt die oder der nächste Bewerber des entsprechenden Wahlvorschlags als ehrenamtliches Mitglied in den Magistrat der Stadt Bürstadt nach.
Gemäß vorliegender Mitteilung zur Änderung des gemeinsamen Wahlvorschlags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler sowie der SPD wird als nächste Bewerberin Frau Edith Appel-Thomas vorgeschlagen.
Eine neue Wahl für die Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung ist nicht vorgesehen.
Die Einführung in das neue Amt sowie die Verpflichtung mittels Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben erfolgt durch den Stadtverordnetenvorsteher.
Die Ernennung zur Beigeordneten erfolgt durch die Bürgermeisterin, indem sie bei der Einführung eine Urkunde über die Berufung in das Amt aushändigt.
Anschließend ist gemäß § 5 Hess. Beamtengesetz (HBG) in Verbindung mit § 38 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vor dem Stadtverordnetenvorsteher der Diensteid zu leisten.
Timo Spreng
(Parl.-Büro)
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de