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Umsetzung von Klimaneutralität (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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14.07.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
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21.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung
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23.09.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, die Bebauungspläne „„Mittelfeld Nord“, „Mittelfeld Süd“, „Am Brückelsgraben Nord, BA I“ sowie „Sonneneck V“ und „Langgewann“ aus Klima- und Umweltschutzgründen zu ändern und ein entsprechendes Verfahren in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang sind nur Gebäude zuzulassen, die mit Fotovoltaik (mindestens 70% der Dachfläche, ausgenommen Dachfläche >10° Neigung nach Norden), einer Gebäudeheizung basierend auf einer Wärmepumpe und dem Effizienz-Standard KfW 55 ausgestattet sind.
Bei künftig zu beschließenden Bebauungsplänen sowie Änderungen von Bebauungsplänen ist der Klimaneutralität wegen festzuschreiben, dass Gebäude mit Fotovoltaik (mindestens 70% der Dachfläche, ausgenommen Dachfläche >10° Neigung nach Norden) und einer Gebäudeheizung basierend auf einer Wärmepumpe und dem Effizienz-Standard KfW 55 ausgestattet sind.
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, welcher als Anlage beigefügt ist.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14. Juli 2021 beschlossen, dass der Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung sowie an den Ausschuss für Umwelt- Energie und Mobilität zur weiteren Beratung verwiesen werden soll.
Den Mandatsträgern mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,5 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
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