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Entwicklung des Raiffeisenareals hier: Wertung der Planungen und Festlegung auf einen Investor
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung
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16.09.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Beschlussvorschlag:
Frank Lindemann
Leiter des Stadtbauamtes
Sachverhalt:
In der nicht öffentlichen Sitzung am 07.07.2021 haben die Mitglieder des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses beschlossen, in einer außerordentlichen Sitzung am 16.09.2021 über die Vergabe des Raiffeisengeländes zu beraten und eine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2021 festzulegen.
Zur Beurteilung der Investorenkonzepte wurden die Präsentationsunterlagen sowie die eingereichten Konzepte der Investoren den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Die Fraktion der Grünen hat zu den Investorenkonzepten vier Fragen formuliert, die in der Anlage 1 auf Basis der eingereichten Unterlagen beantwortet werden konnten.
Als Vergabegremium übernimmt jedes BAU-Mitglied die Aufgabe der Wertung der Konzepte auf Basis der beschlossenen Wertungskriterien (Stand 16.02.2021).
Auf Grundlage folgender Kriterien soll die Beurteilung und Auswahl erfolgen:
Die Stadt Bürstadt sucht einen zuverlässigen und leistungsfähigen Partner. Die projektbezogene Eignung wird gem. den Vorgaben der Ausschreibung beurteilt.
Für die Auswahl des Investors ist die Konzeptqualität wesentlich. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt hat am 24.02.2021 einen Kriterienkatalog zur Bewertung der Konzepte beschlossen (Anlage 2). Folgende Oberkriterien werden zur Bewertung herangezogen:
- Städtebauliches und stadträumliches Konzept 30%
- Architekturkonzept/ Gestaltung 15%
- Nutzungskonzept 25%
- Standortgerechtes, zukunftsfähiges Mobilitätskonzept 15%
- Ökologie und Klimaschutz 15%
Die Stadt wird in die Bewertung des Konzepts einbeziehen, inwieweit das vorgeschlagene Nutzungskonzept umsetzungsbezogen, tragfähig und nachhaltig erscheint.
Zwischen der Stadt Bürstadt und dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, werden im Anschluss an das Investorenauswahlverfahren Verhandlungen über die vertraglichen Details der Grundstücksveräußerung und Konzeptumsetzung geführt. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, soll verpflichtet werden, innerhalb einer angemessenen noch festzulegenden Zeit ein konkretisiertes Bebauungskonzept vorzulegen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Stadt ein Rücktrittsrecht.
Bezüglich der einzuhaltenden Abstandsflächen bei der Neubebauung im Allgemeinen und der Errichtung eines „Ersatzturms“ im Besonderen fand eine Abstimmung mit dem Kreisbauamt statt. Der diesbezügliche Aktenvermerk ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Beteiligung der Lokalen Partnerschaft sowie der Anwohner in Form einer nichtöffentlichen Anwohnerversammlung hat wie geplant stattgefunden.
Die Lokale Partnerschaft hat in ihrer Sitzung am 12.07.2021 die vorgelegten Konzepte diskutiert und ihre grundsätzliche Zustimmung über die angestoßene bauliche Entwicklung, die im folgenden Prozess noch verfeinert werden soll, geäußert. Es erfolgte zudem der Hinweis auf eine möglichst breitere Dimensionierung des neu zu errichtenden Fußwegs sowie den Bedarf bzw. die Mindestvorgaben bzgl. barrierefreier Wohnungen.
Das Protokoll der Anwohnerversammlung vom 20.07.2021 ist als Anlage 4 beigefügt.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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182,2 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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