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Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bürstadt
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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27.05.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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09.06.2021
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Beschlussvorschlag HFA:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Wahl von XXXXXX zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bürstadt.
Beschlussvorschlag StVV:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wahl von XXXXXX zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bürstadt.
Sachverhalt:
Die Schiedsperson der Stadt Bürstadt wird ihr Amt zum 30.06.2021 niederlegen.
Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes wurde die Wahl bekannt gemacht und darauf hingewiesen, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
In der festgesetzten Frist hat sich niemand um das Amt der Schiedsperson beworben.
Die Wahl erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 55 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nach Stimmenmehrheit.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
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