Hauptmenü
- Rathaus & Politik
- Kultur & Freizeit
- Leben & Familie
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Sie möchten gerne weitere Einblicke in die Politik im Rathaus erhalten? Dann nutzen Sie doch gerne das Bürgerinformationssystem. Mit diesem Tool können Sie alle öffentlichen Vorlagen seit 2004 nach einem Suchbegriff Ihrer Wahl durchsuchen. So können Sie sich ganz gezielt zu bestimmten Themen informieren.
Aufsichtsrat der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH; hier: Benennung der Mitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
|
|
|
27.05.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
|
|
|
09.06.2021
|
Beschlussvorschlag für Haupt- und Finanzausschuss:
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses verständigen sich darauf, dem Parl.-Büro der Stadt Bürstadt die jeweiligen Vertreter zu benennen.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll zur Beschlussfassung ein einheitlicher Wahlvorschlag vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag für Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt beruft die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates ab und benennt entsprechend den Regelungen des § 7 des Gesellschaftsvertrages der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH die nachfolgend genannten Stadtverordneten als Mitglieder und deren Vertreter des neu zu gründenden Aufsichtsrates der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH.
Fraktion | Mitglieder des Aufsichtsrates | Stellvertreter |
(CDU) |
|
|
(CDU) |
|
|
(CDU) |
|
|
(FW) |
|
|
(FW) |
|
|
(SPD) |
|
|
(GRÜNE) |
|
|
Sachverhalt:
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Ihm gehören Kraft seines Amtes jeweils der Bürgermeister der Stadt Bürstadt oder der Erste Stadtrat während seiner Amtszeit als Vorsitzender an.
Ein weiteres Mitglied wird vom Magistrat der Stadt Bürstadt in den Aufsichtsrat entsandt.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, gehören dem Aufsichtsrat sieben Mitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt nach dem Stärkeverhältnis der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen benannt und von der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat entsandt werden, an.
Nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen sind von der Stadtverordnetenversammlung aus den Reihen der CDU-Fraktion 3, der FW-Fraktion 2, der SPD-Fraktion 1 und der GRÜNE-Fraktion 1 Stadtverordnete/r als Mitglied/er mit ihren Vertretern für den Aufsichtsrat der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zu benennen und zu entsenden.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de