Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/GI/0247

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Die Steinstoßanlage sowie das Beachvolleyballfeld auf der Leichtathletikanlage/Bildungs- und Sportcampus sollen mit einer jährlichen Bezuschussung von jeweils 150,00 Euro für Pflegemaßnahmen in die Vereinsförderrichtlinien (Punkt 3.2.) aufgenommen werden.

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    Sachverhalt

    Nach der Umgestaltung der vorhandenen Sportstätten zum Bildungs- und Sportcampus entstanden auf öffentlicher Fläche zwei Sportanlagen - das Beachvolleyballfeld sowie die Steinstoßanlage, beides wird vorwiegend vom TV 1891 Bürstadt genutzt. Dieser bitten um Aufnahme der beiden Sportanlagen in die Vereinsförderrichtlinien, um für dessen aufkommenden Pflegemaßnahmen einen jährlichen Zuschuss über die Vereinsförderung abrufen zu können.

    Das Gremium für die Vereinsförderrichtlinien traf sich, um eine Empfehlung bzgl. des möglichen Förderbetrags zu besprechen. Hier floss auch ein Vorschlag der LS2 Landschaftsarchitekten Schelhorn Lukowski Schnabel ein. Das Gremium einigte sich mehrheitlich auf die Empfehlung, für jede der genannten Sportstätten jeweils eine jährliche Förderung von 150,00 Euro über die Vereinsförderrichtlinien festzusetzen.

    In den Vereinsförderrichtlinien sind nur Bezuschussungen für Pflegemaßnahmen für vereinseigene Anlagen unter Punkt 3.2. vorgesehen, siehe Auszug.

    Unter diesem Punkt sollen auch die beiden Sportstätten Beachvolleyballfeld und Steinstoßeinlage mit einer Bezuschussung von jeweils 150,00 Euro aufgeführt werden.

     

    Auszug Punkt 3.2 aus den Vereinsförderrichtlinien:

    Zuschüsse zu vereinseigenen Anlagen

    Als vereinseigene Anlagen gelten:

    · Vereinsanlagen auf Grundstücken, die sich im Eigentum des Vereins befinden

    · Vereinsanlagen auf Grundstücken, die für ein langfristiges Erbbaurecht für den Verein besteht (Laufzeit des Erbbaurechts mindestens 25 Jahre)

    · Vereinsanlagen auf Grundstücken, für die zugunsten des Vereins ein langfristiges alleiniges Nutzungsrecht durch Miet-, Pacht-, Nutzungs- oder ähnlichem Gestattungsvertrag eingeräumt ist (Laufzeit des Vertrages mindestens 25 Jahre)

    Folgende Zuschüsse werden pro Jahr von der Stadt zur Pflege von vereinseigenen Anlagen gewährt. Die Zuschüsse werden – unabhängig der Zahl der Nutzer – einmalig pro Anlage gezahlt; Pflegedienstleistungen des Betriebshofes der Stadt Bürstadt werden in Rechnung gestellt.

    · Kleinfeld 700,00 €

    · Großfeld – Hartplatz 1.600,00 €

    · Großfeld – Rasenplatz 2.000,00 €

    · Großfeld – Kunstrasenplatz 1.500,00 €

    · Sporthallen bis 800 qm 2.100,00 €

    · Sporthallen über 800 qm 3.700,00 €

    · Sporträume bis 200 qm 500,00 €

    · Tennisplätze 135,00 € je Platz

    · Reitplätze 160,00 € je Platz

    · Reithallen 1.100,00 €

    · Schießsportanlagen 55,00 € je Stand/Bahn

    · Pfeil- und Bogenschießanlagen 55,00 € je Bahn, max. 20 Bahnen

    · Angelsportanlagen 200,00 €

    · Hundedressurplatz 110,00 €

    · Zuchtanlagen 160,00 € je Zuchtanlage pro Verein

    · Kegelbahnen 100,00 € je Bahn

    · Start- und Landebahnen (pauschal) 900,00 €

    · Garten- und Naturschutzanlagen* 300,00 €

    *Garten- und Naturfreunde, Obst- und Gartenbauverein, Naturschutzbund Deutschland und Deutsche Pfadfinderschaft „St. Georg“; durch diese Förderung entfällt der Zuschuss gem. der Landschafts- und Naturschutzrichtlinie der Stadt Bürstadt.

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    Finanz. Auswirkung

     

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de