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1. Änderung des Bebauungsplans im Langgewann
hier: Aufstellungsbeschluss
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Anhörung
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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20.06.2024
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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03.07.2024
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Im Zuge der Neustrukturierung der BGE wurde durch den Aufsichtsrat beschlossen, im Neubaugebiet Langgewann auf vier Grundstücken (siehe Anlage) Mehrfamilienhäuser zu errichten. Diese Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, preiswerten Wohnraum zu schaffen und die vorhandenen Flächen sparsam und nachhaltig zu nutzen, um mehr Wohnraum für mehr Menschen zur Verfügung zu stellen.
Ziel des Vorhabens:
Das Hauptziel des Projekts ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern, die bezahlbaren Wohnraum bieten. Die BGE strebt an, durch eine effiziente Nutzung der Flächen im Neubaugebiet Langgewann mehr Menschen Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, den Wohnungsmarkt zu entlasten und sozial ausgewogene Wohnverhältnisse zu fördern.
Finanzierung:
Die Planungs- und Baukosten für das Vorhaben wurden bereits im Wirtschaftsplan der BGE berücksichtigt und hinterlegt. Somit sind die finanziellen Mittel für die Realisierung des Projekts gesichert.
Notwendige Maßnahmen:
Um die Planung und den Bau der Mehrfamilienhäuser zu realisieren, ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Diese Änderung ist erforderlich, um die baulichen und strukturellen Voraussetzungen für die Errichtung der geplanten Gebäuden zu schaffen.
Sollte dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt werden, wird die BGE die weiteren Schritte zur Entwicklung der Grundstücke anstreben.
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Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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542,9 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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