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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/BA/0368

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

     Dem Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan " Bergstraße 12-14" in Bürstadt-Bobstadt wird zugestimmt. 

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    Sachverhalt

     Auf dem Areal Bergstraße 12-14 in Bürstadt-Bobstadt (Anlage I) plant der Grundstückseigentümer die Errichtung vom 10 Reihenhäusern auf einer Fläche von 1333m². (Plan siehe Anlage II).


    Momentan befinden sich die Grundstücke im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB, die vom Grundstückseigentümer geplante Bebauung würde sich nach den Parametern des § 34 BauGB nicht in die nähere Umgebung einfügen.

    Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Reihenhäusern zu schaffen muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

     

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    Finanz. Auswirkung

    Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Vorhabensträger.

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de