Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/BA/0364

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

     Dem Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB zur 6. Änderung des Bebauungsplans "Rodstücke" wird zugestimmt. 

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    Sachverhalt

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2024 den Standort für eine Unterkunft für Wohnungslose beschlossen. Diese Unterkunft soll auf dem Bolzplatz (Grundstück 24/15) in der Karlsbader Straße entstehen. Das Grundstück verfügt über eine Grundfläche von 3257 m² (siehe Geltungsbereich in der beigefügten Anlage). Optional kann auch das Grundstück 23/392 (465 m²) in die Planung einbezogen werden.

    Momentan ist diese Fläche im rechtskräftigen Bebauungsplan "Rodstücke 5. Änderung" als Parkanlage festgesetzt. Um Baurecht für eine Unterkunft für Wohnungslose zu schaffen, muss der Bebauungsplan geändert werden.

     

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    Finanz. Auswirkung

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt hat in seiner Sitzung vom 18.03.2024 das Planungsbüro WSW+ Partner für die Erstellung des Bebauungsplans beauftragt. Kosten für das Verfahren sind über die Kostenstelle Kostenstelle 0901012000 abgedeckt

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de