Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Magistratsvorlage - XIX/GI/0148

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt beschließt die "Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr (Kindertagespflege) in der Stadt Bürstadt".

    Die in den Richtlinien vorgesehenen Zuwendungen für die "Bestandsförderung" der bereits in Bürstadt tätigen Kindertagespflegepersonen sollen bereits für das laufende Jahr zur Auszahlung gelangen, die Zuwendungen für den vorgesehenen "Ansiedlungsbonus" sollen ab dem Haushaltsjahr 2025 geplant und ausgezahlt werden.

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    Sachverhalt

    Nach wie vor besteht ein nicht zu befriedigender Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, so dass neue Wege bestritten werden müssen, um die Kinderbetreuung innerhalb der Stadt Bürstadt gewährleisten zu können. In anderen Kommunen werden Anstrengungen unternommen, um die Kindertagespflege (Betreuung von Kindern bis zum 3 Lebensjahr) voran zu bringen.

    In Lampertheim wurde ein "Förderprogramm Kindertagespflege" aufgestellt, um Anreize für die Kindertagespflege zu schaffen.

    Nach dem Förderprogramm der Stadt Lampertheim wird dort ein einmaliger Ansiedlungsbonus in Höhe von 4.000,-- € gewährt (sofern die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson neu aufgenommen wurde), die jährliche Bestandsförderung beträgt 750,-- € für jede etablierte Kindertagespflegeperson.
    Neben diesen Zuwendungen steht bei der Stadt Lampertheim für dieses Förderprogramm ein "Werbungs-Budget" in Höhe von 2.000,-- € zur Verfügung.

     

    Für die Stadt Bürstadt sollten ebenso wie in anderen Kommunen Anreize geschaffen werden, um die Kindertagespflege auszubauen, weshalb seitens der Verwaltung entsprechende Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege vorbereitet wurden.

    Der Entwurf der Richtlinie ist der Anlage beigefügt und enthält folgende Eckpunkte:

    • Für Kindertagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen wird ein einmaliger "Ansiedlungsbonus" in Höhe von 5.000,-- € gewährt.
    • Für bereits tätige Kindertagespflegepersonen erfolgt im Rahmen einer "Bestandsförderung" eine jährliche Zuwendung in Höhe von 1.200,-- €.

     

    Im Haushalt der Stadt Bürstadt sind für das Jahr 2024 keinerlei finanzielle Mittel für die Zuwendungen vorgesehen und eingeplant.

     

    Sofern dem beiliegenden Entwurf der "Richtlinien zur Förderung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr (Kindertagespflege) in der Stadt Bürstadt die Zustimmung erteilt wird, sind ab dem Haushaltsjahr 2025 entsprechende Mittel einzuplanen und zu berücksichtigen. 

     

    Derzeit sind in der Stadt Bürstadt insgesamt 6 Tagespflegepersonen tätig, so dass im Haushaltsjahr für die vorgesehene "Bestandsförderung" finanzielle Aufwendungen in Höhe von 7.200,-- € zu leisten wären.

    Über das Fachbereichsbudget sollte bereits im laufenden Haushaltsjahr die Zuwendungen für die "Bestandsförderung" an die bereits tätigen Kindertagespflegepersonen zur Auszahlung gelangen.

    Im Haushalt für das Jahr 2025 sollten entsprechende Mittel für die Zuwendungen für den "Ansiedlungsbonus" und die “Bestandsförderung” berücksichtigt werden und zur Auszahlung gelangen. 

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    Finanz. Auswirkung

    Für die "Bestandsförderung" sind im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Mittel in Höhe von 7.200,-- € zu verausgaben, diese sind über das Fachbereichsbudget zu decken.

    Für den "Ansiedlungsbonus" und die “Bestandsförderung” sind ab dem Haushaltsjahr 2025 entsprechende Mittel einzuplanen und zur Auszahlung vorzusehen.
     

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de