Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/HA/0588

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt beschließt die Installation einer Ladesäule auf dem Parkplatz vor der Sporthalle Bobstadt sowie die entsprechende Bereitstellung von zwei Parkplätzen hierfür.

    Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 15.000,-- € sind im Haushaltspan für das Jahr 2025 einzuplanen.

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    Sachverhalt

    Die Fraktion FREIE WÄHLER Bürstadt hat im November 2023 einen Antrag auf Installation von E-Ladesäulen im Ortsteil Bobstadt eingereicht.

    Dieser Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität (UEM) verwiesen. 
    Entsprechend den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wurde zwecks Anhörung des Ortsbeirates der Sachverhalt vom UEM an den Ortsbeirat Bobstdt verwiesen.

    Der Ortsbeirat Bobstadt hat sich seiner Sitzung am 20.03.2024 dafür ausgesprochen, dass im Bereich der Sporthalle Bobstadt eine Ladesäule errichtet werden soll und zwei Parkplätze hierfür reserviert werden sollen.

    Konkret handelt es sich um zwei Stellplätze unmittelbar vor der Turnhalle, hin zur St.-Josef-Straße.

    Zur konkreten Veranschaulichung ist nachfolgende Skizze eingefügt:

     

    Um den Antrag abschließend behandeln zu können, ist nun der Beschluss der zuständigen Stadtverordnetneversammlung erforderlich.
    Neben der grundsätzlichen Zustimmung zum Vorschlag des Ortsbeirates ist darüber hinaus zu beschließen, dass entsprechende Kosten im Haushalt der Stadt Bürstadt bereitgestellt werden.

    Die eigentliche Idee des Antragstellers sieht vor, dass die Kosten für die Errichtung von E-Ladesäulen von dem Energieversorger zu tragen sind, der die Säule aufstellt und betreibt.

    In der Praxis sieht es derzeit jedoch so aus, dass Ladesäulen für Energieversorger nicht wirtschaftlich zu betreiben sind und daher nicht von diesen kostenfrei aufgestellt werden.
    Somit müsste konsequenterweise die Stadt Bürstadt die Kosten selbst tragen und im Haushalt einplanen

    Gemäß den letzten bekannten Mitteilungen lagen diese Kosten bei ca. 10.000,-- € pro Ladesäule. Hierbei sind noch keine infaltionären Preissteigerungen berücksichtigt. Demnach sollten unter seriöser Betrachtung 15.000,-- eingeplant werden.

    Ergänzung der Vorlage auf Grund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA):

    Der HFA hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 folgende, dem ursprünglichen Vorschlag abweichende, Beschlussempfehlung ausgesprochen:

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Installa-tion von zwei Ladesäulen – demnach 4 Ladepunkte - auf dem Parkplatz vor der Sporthalle Bobstadt sowie die entsprechende Bereitstellung von vier Parkplätzen hierfür zu be-schließen.

    Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 30.000,-- € sind im Haushaltspan für das Jahr 2025 einzuplanen.

    Abstimmungsergebnis
    Zustimmung: 7 Ablehnung: - Enthaltung: 2

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    Finanz. Auswirkung

    Ca. 15.000,-- €
    Diese Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2025 einzuplanen

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de