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Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Waldschwimmbades der Stadt Bürstadt
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Vorberatung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.03.2024
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.03.2024
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt beschließt, § 1 der "Gebührensatzung für die Benutzung des Waldschwimmbades der Stadt Bürstadt" wie folgt zu ändern:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt hat in ihrer Sitzung am 15.03.2023 die "Gebührensatzung für die Benutzung des Waldschwimmbades der Stadt Bürstadt" beschlossen.
In der Gebührensatzung ist unter § 1 Absatz 6 folgende Formulierung getroffen:
"Bei der Energieried Schwimmbadkarte handelt es sich um eine Jahreskarte, die zum Eintritt in das Waldschwimmbad Bürstadt berechtigt."
Energieried ist im Laufe des Jahres 2023 mit der GGEW Bensheim fusioniert, die bisher durch Energieried ausgestellte Kombikarte wird nicht mehr ausgestellt.
Da eine in der Vergangenheit vorbereitete Vereinbarung der Städte Lampertheim und Bürstadt mit Energieried nie umgesetzt wurde und die Stadt Bürstadt keinerlei Gelder erhalten hat, sollte die Fusion zum Anlass genommen werden, um § 1 Abs. 6 der Gebührensatzung zu streichen.
Entsprechendes wurde mit der Stadt Lampertheim anlässlich eines persönlichen Gespräches mit 1. Stadtrat Marius Schmidt besprochen, die Situation wird seitens der Stadt Lampertheim ebenso gesehen.
Die noch existierenden Kombikarten, die derzeit noch im Umlauf sind, können für die Freibadsaison 2024 noch anerkannt werden, da es sich um einen überschaubaren Personenkreis handelt, durch die Stadt Lampertheim werden keine Kombikarten mehr ausgegeben.
Sofern § 1 Abatz 6 der Gebührensatzung ersatzlos gestrichen wird, sind die Absätze 7 bis 10 in die Absätze 6 bis 9 zu ändern.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de