Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/BA/0309

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt einen Standort für eine provisorische Kindertagesstätte für die Dauer von 3 Jahren zu beschließen.

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    Sachverhalt

    Aufgrund des Schimmelbefalls in der Kita Villa Kunterbunt und dem anhalten hohen Druck nach gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsplätzen muss die Stadt Bürstadt Container anmieten, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.

     

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt hat sich dafür ausgesprochen diese Containerlösung auf dem Spielplatz im Krieglachring zu platzieren.

     

    Seitens der Verwaltung gibt es jedoch erheblich Bedenken gegenüber diesem Standort, die wie folgt erläutert werden:


    Einleitung:

    Der Vorschlag, eine temporäre Kindertageseinrichtung (KITA) auf dem Spielplatz Krieglachring zu errichten, erfordert eine sorgfältige Prüfung und Bewertung. Dieser Sachstandsbericht zielt darauf ab, die Gründe darzulegen, weshalb es problematisch ist, eine solche Einrichtung an diesem Standort zu errichten.

     

    Neuer Spielplatz:

    Der vordere Bereich des Areals wurde erst vor kurzem mit einem neuen Spielplatz ausgestattet. Dies ist ein wertvolles Freizeitangebot für die Kinder und Familien in der Umgebung. Die Errichtung einer KITA würde die Nutzung dieses Spielplatzes erheblich einschränken und den Kindern die Möglichkeit nehmen, diese wichtige Freizeitressource zu genießen.

     

    Erdhügel im mittleren Bereich:

    Im mittleren Bereich des Areals wurden Erdhügel modelliert, was die Errichtung einer Kindertageseinrichtung unmöglich macht. Die Kosten und der Aufwand, diese Hügel zu entfernen, würden die finanziellen Ressourcen übersteigen, die für eine temporäre KITA zur Verfügung stehen.

    Tiefbau:
    Durch den Spielplatz verläuft der Kanal der zum Boxheimer Hof führt und auch die Neubaugebiete Sonneneck I-V entsorgt.

    Die Überbauung des Grundstücks ist somit auch hinsichtlich des Abwassersystems nicht sinnvoll.

     

    Natur- und Landschaftspflege:
    Von der Containerstellung und Quasi-Bebauung des Grundstücks wird aus Sicht der Natur- und Landschaftspflege abgeraten:

    Durch die Maßnahmen ist zu erwarten, dass der Baum- und Gehölzbestand und sonstige Bepflanzungen der aufwendig gestalteten, relieffierten Spielplatz-Grünanlage stark in Mitleidenschaft gezogen wird.

    Dies sollte durch eine andere Standortwahl vermieden werden.

     

    Problematik bei der Bebauung im hinteren Bereich:

    Selbst wenn man die Möglichkeit der Bebauung im hinteren Bereich in Betracht zieht, ergeben sich erhebliche Probleme und Gründe, die dagegensprechen:

     

    a. Lage im Schutzstreifen der Bundesstraße 47:

    Die geplante Fläche für die KITA befindet sich im Schutzstreifen der Bundesstraße 47.

     

    b. Erhöhte Lärmbelastung trotz Lärmschutzwand:

    Trotz des Vorhandenseins einer Lärmschutzwand in der Nähe der Bundesstraße 47 kommt es im Bereich des Schutzstreifens zu einer erhöhten Lärmbelastung. Dies kann sich negativ auf die Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder auswirken. Der Lärmpegel in unmittelbarer Nähe einer viel befahrenen Straße ist unangemessen und stellt eine unzumutbare Belastung für die Kinder dar.

     

    c. Unzureichende verkehrliche Anbindung:

    Die verkehrliche Anbindung für den Bring- und Abholverkehr während der Stoßzeiten ist unzureichend. In diesem Bereich gibt es unzureichend Stellplätze, was wiederrum zu wildem Parken führen würde.
    Der Krieglachring ist eine viel befahrene Straße, und der Verkehr in den Bring- und Abholzeiten kann zu Verkehrsbehinderungen und Unsicherheiten führen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen führen und die Sicherheit der Kinder gefährden.

     

    Zusammenfassung:

    Die Errichtung einer temporären Kindertageseinrichtung auf dem Spielplatz Krieglachring ist aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Der neue Spielplatz im vorderen Bereich sollte erhalten bleiben, die Modellierung der Erdhügel im mittleren Bereich macht eine Bebauung unmöglich, und der hintere Bereich weist erhebliche Sicherheits- und Lärmbelastungsprobleme auf. Die Gesundheit und Sicherheit der Kinder müssen Vorrang haben, und es ist wichtig, alternative Standorte zu prüfen, die diesen Anforderungen besser gerecht werden.

     

    Die Verwaltung empfiehlt einen anderen Standort für diese Lösung zu suchen.

     

    Ergänzung der Vorlage auf Grund aktueller Erkenntnisse am 15.12.2023:

    Die Verwaltung hat den in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Stadtentwickluung vorgetragenenen Standort “rund um die Halle der TSG” aufgegriffen und prüft aktuell die Realisierung einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort.

    Auf den entsprechenden Aktenvermerk hierzu, der dieser Vorlage beigefügt ist, wird entsprechend verwiesen.

    Den Mandatsträgern mit der Bitte um Beachtung und weiterer Veranlassung.

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    Finanz. Auswirkung

     

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de