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Bereitstellung der Mittel zur Deckung der 1. Abschlagszahlung für die Sanierung der Sporthalle Bobstadt
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.12.2023
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Vorberatung
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. AZ für die Sanierung der Sporthalle Bobstadt in Höhe von 615.000 Euro über das Budget 04.01.01 (städt. Liegenschaften) an den Kreis Bergstraße zu zahlen. Unter der Buchungsstelle 09.01.01/0159.840818 stehen keine Mittel zur Verfügung. Es entstehen außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO. Die Mittel zur Deckung in Höhe von 615.000 € werden von der Buchungsstelle 01.01.04/0126.841821 übertragen werden.
Mit Beschluss vom 20.11.2019 hat die StVV der Sanierung der Sporthalle Bobstadt sowie dem Umbau und der Erweiterung des Foyers durch das Architekturbüro „PASD“ zugestimmt. Im Jahr 2019 ging man von einem insgesamt zu zahlenden städtischen Anteil von ca. 2,00 Mio € aus. Die nun durch den Kreis vorgelegte 1. Abschlagszahlung vom 23.11.2023 eingegangen am 29.11.2023 weist einen Betrag von 1.640.096,28 € aus. Gemäß der Vereinbarung mit dem Kreis Bergstraße werden die Kosten im Verhältnis 62,50 % (Kreis Bergstraße) zu 37,50 % (Stadt Bürstadt) aufgeteilt. Hieraus folgt ein städtischer Kostenanteil von gerundet 615.000 € für das Jahr 2023.
Die Kosten für die Sanierung werden prinzipiell unter dem Budget 03.02.01 (Stadtplanung) unter der Buchungsstelle 09.01.01/0159.840818 verbucht. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen unter dieser Buchungsstelle keine Mittel zur Verfügung. Eine Deckung über andere Mittel anderer Buchungsstellen ist notwendig. Die Mittel stehen unter der Buchungsstelle 01.01.04/0126.841821 (Auszahlung für den Erwerb von Gebäuden) zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt diese Mittel zur Deckung der 1. AZ zu verwenden.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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680 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
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