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Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Entscheidung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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29.11.2023
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.12.2023
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In den Vereinsförderrichtlinien der Stadt Bürstadt sind die Grundsätze und Fördervoraussetzungen für die ansässigen Vereine niedergeschrieben. Neben den Zuschüssen zu vereinseigenen Anlagen ist auch die Nutzung der städtischen Sportanlagen geregelt.
Durch die Fertigstellung des Bildungs- und Sportcampus, Anträge von Fraktionen und Vereinen sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz war eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien notwendig.
Um auf die allgemeinen Kostensteigerungen sowie ggfs. künftig anfallender Umsatzsteuer bei den Vereinen, werden außerdem künftig höheren Mindestförderungen gewährt (150,- € statt bisher 100,- €) und die Wertigkeit der Aktionspunkte steigt von 3,- € auf 5,- € je Punkt.
Des Weiteren werden bei den investiven Maßnahmen künftig energetische Maßnahmen besonders berücksichtig und hier höhere Zuschüsse (10 % der bezuschussfähigen Baukosten, höchstens jedoch 20.000,- €) gewährt.
Dies wurde in mehreren Sitzungen durch die Vertreter der einzelnen Fraktion [Frau Cornelius (CDU), Herr Huth (FW), Herr Wenz (SPD), Herr Metzner (GRÜNE), Frau Stockmann (FDP)] in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ausgearbeitet. Auch eine steuerliche Prüfung durch die Firma Schüllermann hat stattgefunden.
Zur besseren Übersicht sind die Änderungen farblich hervorgehoben.
20.11.2023
Heiser
FB GIF
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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334,6 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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