Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/GI/0115

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt beschließt die Vereinsförderrichtlinien in der vorliegenden Fassung. Diese treten am 01.01.2024 in Kraft.

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    Sachverhalt

    In den Vereinsförderrichtlinien der Stadt Bürstadt sind die Grundsätze und Fördervoraussetzungen für die ansässigen Vereine niedergeschrieben. Neben den Zuschüssen zu vereinseigenen Anlagen ist auch die Nutzung der städtischen Sportanlagen geregelt.

    Durch die Fertigstellung des Bildungs- und Sportcampus, Anträge von Fraktionen und Vereinen sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz war eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien notwendig.

    Um auf die allgemeinen Kostensteigerungen sowie ggfs. künftig anfallender Umsatzsteuer bei den Vereinen, werden außerdem künftig höheren Mindestförderungen gewährt (150,- € statt bisher 100,- €) und die Wertigkeit der Aktionspunkte steigt von 3,- € auf 5,- € je Punkt.

    Des Weiteren werden bei den investiven Maßnahmen künftig energetische Maßnahmen besonders berücksichtig und hier höhere Zuschüsse (10 % der bezuschussfähigen Baukosten, höchstens jedoch 20.000,- €) gewährt.

     

    Dies wurde in mehreren Sitzungen durch die Vertreter der einzelnen Fraktion [Frau Cornelius (CDU), Herr Huth (FW), Herr Wenz (SPD), Herr Metzner (GRÜNE), Frau Stockmann (FDP)] in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ausgearbeitet. Auch eine steuerliche Prüfung durch die Firma Schüllermann hat stattgefunden.

     

    Zur besseren Übersicht sind die Änderungen farblich hervorgehoben.

     

     

    20.11.2023

    Heiser

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    Finanz. Auswirkung

    Die künftig höheren Fördermittel sind bereits im Haushalt 2024 berücksichtigt. 

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de