Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/Fa/0094

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Der Magistrat nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis.

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis.

    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis.

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    Sachverhalt

    Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt jährlich eine Gebührenbedarfsberechnung für die Kanalbenutzungsgebühren und die Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser in die Abwasseranlage.

    Die Gebührenkalkulation erfolgt auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes Hessen (KAG) mit einem einjährigen Kalkulationszeitraum. Nach Ablauf des Haushaltsjahres muss eine Nachkalkulation vorgenommen werden.

    Die Fortschreibung der versiegelten Fläche wurde mit einer Veranlagungsfläche von 1.284.000 m² kalkuliert. Der Anteil der Straßenflächen, für die die Stadt Bürstadt Niederschlagswassergebühren zu tragen hat, beträgt unverändert 722.843 m². Die Bemessungsfläche frür die Niederschlagswassergebühr wurde der aktuellen Fortschreibung angepasst.

    Die Schmutzwassermenge wurde aufgrund der durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 719.000 m³ kalkuliert.

    Nach der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich somit eine Niederschlagswassergebühr von 0,56 €/m² (Vorjahr 0,54 €/m²) Veranlagungsfläche. Die Kalkulation der Schmutzwassergebühr ergibt einen Betrag von 3,05 €/m³ (Vorjahr 3,06 €/m³).

    Die Verwaltung schlägt vor, die bestehenden Gebührensätze nicht zu verändern.

     

    Bürstadt, 21.11.2023

     

    Doris Götz

    Fachbereich Finanzen

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de