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Bauleitplanung der Stadt Bürstadt
1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Bürstadt Ost"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Entscheidung
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.12.2023
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung
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Entscheidung
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28.11.2023
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An der Forsthausstraße 1 in der Gemarkung Riedrode betreibt die Firma Netto Marken-Discount seit dem Jahr 2011 einen Lebensmittelmarkt. Am Standort gilt der Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Bürstadt-Ost“, der hier ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „nicht großflächiger Einzelhandel der wohnungsnahen Grundversorgung“ mit einer maximal zulässigen Geschossfläche von 1.200 m² ausweist. Zulässig ist dort „wohnungsnahe Grundversorgung“ (hier der Lebensmittelmarkt) bis zu 800 m² VK, außerdem ein Backshop mit einer Verkaufsfläche von bis zu 50 m². Geplant ist nun, durch einen Anbau die Grundfläche auf ca. 1.290 m² und die Verkaufsfläche des Netto-Marktes im Gebäude auf ca. 955 m² (zzgl. Backshop) zu erweitern. Das Vorhaben bedeutet also eine Vergrößerung der genehmigten Verkaufsflächen um 155 m² VK (+19 %). Außerdem erfordert die Planung eine geringfügige Verschiebung des Baufensters nach Westen hin. Die Zweckbestimmung „wohnungsnahe Grundversorgung“ bleibt erhalten.
Da der momentane Bebauungsplan nur eine Verkaufsfläche von 800 m² zulässt, muss der Bebauungsplan geändert werden.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de