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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/BA/0307

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Dem Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel Bürstadt-Ost" wird zugestimmt.

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    Sachverhalt

    An der Forsthausstraße 1 in der Gemarkung Riedrode betreibt die Firma Netto Marken-Discount seit dem Jahr 2011 einen Lebensmittelmarkt. Am Standort gilt der Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Bürstadt-Ost“, der hier ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „nicht großflächiger Einzelhandel der wohnungsnahen Grundversorgung“ mit einer maximal zulässigen Geschossfläche von 1.200 m² ausweist. Zulässig ist dort „wohnungsnahe Grundversorgung“ (hier der Lebensmittelmarkt) bis zu 800 m² VK, außerdem ein Backshop mit einer Verkaufsfläche von bis zu 50 m². Geplant ist nun, durch einen Anbau die Grundfläche auf ca. 1.290 m² und die Verkaufsfläche des Netto-Marktes im Gebäude auf ca. 955 m² (zzgl. Backshop) zu erweitern. Das Vorhaben bedeutet also eine Vergrößerung der genehmigten Verkaufsflächen um 155 m² VK (+19 %). Außerdem erfordert die Planung eine geringfügige Verschiebung des Baufensters nach Westen hin. Die Zweckbestimmung „wohnungsnahe Grundversorgung“ bleibt erhalten.

    Da der momentane Bebauungsplan nur eine Verkaufsfläche von 800 m² zulässt, muss der Bebauungsplan geändert werden.

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    Finanz. Auswirkung

    Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans trägt der Vorhabenträger

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de