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Verabschiedung einer "Satzung der Stadt Bürstadt über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) (Unterbringungsgebührensatzung)"
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Vorberatung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.11.2023
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt beschließt die beiliegende "Satzung der Stadt Bürstadt über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) (Unterbringungsgebührensatzung)" unter Berücksichtigung der beigefügten Gebührenkalkulation.
Die Gebührenkalkulation ist anzupassen, sobald tatsächliche Verbrauchszahlen aus den Wohncontainern vorliegen.
In ihrer Sitzung am 11.10.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt die Aufhebung der am 12.07.2023 beschlossenen Unterbringungsgebührensatzung beschlossen, da eine nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) erforderliche Gebührenkalkulation zur Beschlussfassung nicht beigefügt war.
Zwischenzeitlich wurde die erforderliche Gebührenkalkulation erstellt und ist zur Beschlussfassung der Unterbringungsgebührensatzung beigefügt.
Da derzeit keine tatsächlichen Verbrauchszahlen der angemieteten Wohncontainer vorliegen, ist die derzeitige Gebührenkalkulation anzupassen, sobald tatsächlich Verbrauchszahlen der Wohncontainer vorliegen.
Sobald eine direkt der Stadt Bürstadt zugewiesene Person gegenüber einem Sozialleitungsträger anspruchsberechtigt ist oder über eigenes Einkommen verfügt, können die in der Satzung festgelegten Unterbringungsgebühren geltend gemacht werden, hierdurch können die auzuwendenden Unterbringungskosten für Flüchtlinge gedeckt bzw. reduziert werden.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,3 kB
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2
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öffentlich
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178,5 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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68642 Bürstadt
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Fax: 06206 / 7017 - 237
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