Hauptmenü
- Rathaus & Politik
- Kultur & Freizeit
- Leben & Familie
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Sie möchten gerne weitere Einblicke in die Politik im Rathaus erhalten? Dann nutzen Sie doch gerne das Bürgerinformationssystem. Mit diesem Tool können Sie alle öffentlichen Vorlagen seit 2004 nach einem Suchbegriff Ihrer Wahl durchsuchen. So können Sie sich ganz gezielt zu bestimmten Themen informieren.
Bauleitplanung der Stadt Bürstadt
2. Änderung des Bebauungsplans "Hinter der Peterstraße"
hier: - Beschluss des Abwägungsvorschlags
- Satzungsbeschluss
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Magistrat der Stadt Bürstadt
|
Entscheidung
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung
|
Entscheidung
|
|
|
20.09.2023
| |||
●
Geplant
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
11.10.2023
|
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB
b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
c) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Auf dem Grundstück Rathausstraße 9a (Flurstücks-Nr. 43/5) wurde, angrenzend an die Rathausstraße, eine bereits bestehende Scheune in ein Wohn-haus umgebaut. Zur Ermöglichung dieses Vorhabens (erforderliche Abstandsflächen) hatte die Stadt Bürstadt dem Bauherrn bereits einen Teil der nördlich angrenzenden Wegeparzelle veräußert. Die für die Umnutzung von Scheune in ein Wohnhaus erforderlichen Stellplätze sollen dabei auf der Fläche zwischen der Scheune und der angrenzenden Rathausstraße, über die das Grundstück erschlossen ist, nachgewiesen werden.
Da im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan „Hinter der Peterstraße“, 1. Änderung, jedoch für diese Fläche eine private Grünfläche festgesetzt ist, die somit nicht überbaut werden darf, trat der Bauherr an die Stadtverwaltung Bürstadt heran mit der Bitte um Prüfung der planungsrechtlichen Situation.
Bei dieser Überprüfung wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass für die Festsetzung einer privaten Grünfläche aus heutiger Sicht keine ausreichende städtebauliche Erforderlichkeit erkennbar ist.
Da durch diese Festsetzung die Nutzung einer innerörtlichen Baulandreserve erschwert wird und bauplanungsrechtlich eine unbeabsichtigte Härte bedingt wird, soll dieser Sachverhalt nun durch eine Änderung des Bebauungsplans behoben werden.
Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich. Aus diesem Grunde ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
702,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
237,2 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
1,6 MB
|
|||
4
|
öffentlich
|
204,4 kB
|
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de