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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/BA/0278

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der CDU und FW mit den hier vorgetragenen Änderungen zuzustimmen.

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    Sachverhalt

    Die Stellplatzsatzung ist ein wichtiger Bestandteil der städtischen Bauplanung und -entwicklung, da sie direkten Einfluss auf die Verkehrssituation, die Umwelt und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger hat.

     

    Grundsätzlich ist es lobenswert, dass die Fraktionen der Freien Wähler und CDU sich bemüht haben, die Anzahl der Stellplätze im Zusammenhang mit Neubauten und Bauvorhaben zu regeln. Eine gut durchdachte Stellplatzsatzung kann dazu beitragen, Verkehrsprobleme zu minimieren, die Verfügbarkeit von Parkplätzen zu gewährleisten und somit das allgemeine Stadtbild zu verbessern.

     

    Jedoch ist es auch wichtig, bei der Ausgestaltung der Stellplatzsatzung auf eine ausgewogene Balance zwischen den Bedürfnissen der Bauherren, der Bewohner und der Stadt als Ganzes zu achten. Hierbei sollten einige Aspekte besonders berücksichtigt werden:

    Flexibilität und Individualität: Eine pauschale Festlegung der Stellplatzanzahl für alle Bauvorhaben kann zu unangemessenen Belastungen führen, insbesondere wenn es um kleinere Wohnprojekte oder Gebäude in zentralen Lagen geht. Die Möglichkeit, gewisse Ausnahmen oder Flexibilität zuzulassen, kann dazu beitragen, individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen.

     

    Umweltfreundliche Mobilität: Die Stellplatzsatzung sollte Anreize für umweltfreundliche Verkehrsmittel setzen, wie beispielsweise Fahrräder, öffentliche Verkehrsmittel oder Carsharing. Die Förderung dieser Alternativen kann dazu beitragen, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. In einigen Kommunen wurden bereits in den Stellplatzsatzungen Regelungen zu Mobilitätskonzepten festgesetzt

    Barrierefreiheit: Bei der Festlegung von Stellplätzen sollte auch die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Ausreichend dimensionierte Stellplätze für Menschen mit Behinderungen tragen zur gesellschaftlichen Integration bei und gewährleisten gleiche Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger.

     

    Klimaanpassung: Bei der Festlegung der Stellplätze können durch intelligente Mobilitätskonzepte weniger Flächen versiegelt werden und so mehr Flächen begrünt werden.

    Integration in das Stadtbild: Stellplätze sollten so gestaltet werden, dass sie sich harmonisch in das städtische Umfeld einfügen. Eine ästhetische Gestaltung der Parkflächen und eine grüne Bepflanzung können dazu beitragen, die Lebensqualität der Stadt zu steigern.

    Deswegen schlägt die Verwaltung in folgenden Punkten Änderungen im Vergleich zur Vorlage der Fraktionen der Freien Wähler und CDU vor.

     

    Die Stellplatzsatzung sollte an die aktuelle Vorlage der HSGB (Muster-Stellplatzsatzung Juli 2023) angepasst werden (siehe Anlage; die Inhalte der Mustersatzung wurden bereits in den Änderungsvorschlag eingearbeitet)

     

    Anlage 3 sollte in folgenden Punkten überarbeitet werden.

     

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de