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Aufhebung der "Satzung der Stadt Bürstadt über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landeaufnahmegesetz (LAG) (Unterbringungsgebührensatzung)"
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.09.2023
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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11.10.2023
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt beschließt, die in der Sitzung vom 12.07.2023 beschlossene "Satzung der Stadt Bürstadt über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) (Unterbringungsgebührensatzung)" aufzuheben.
In ihrer Sitzung am 12.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt die "Unterbringungsgebührensatzung" beschlossen. Die in der Satzung angegebenen Gebühren sind nach den Vorschriften des KAG zu kalkulieren und zur Beratung in den politischen Gremien , was im vorliegenden Fall nicht geschehen ist. Nachdem eine entsprechende Gebührenkalkulation der Beschlussvorlage nicht beigefügt war, ist die beschlossene Satzung nicht rechtmäßig und demzufolge aufzuheben.
Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine neue Unterbringungssatzung mit entsprechender Gebührenkalkulation zur erneuten Beschlussfassung vorlegen.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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