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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/HA/0298

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Den § 6 in der Satzung um folgende Punkte ergänzen:

    (3) Steuerbefreiung wird auf Hunde gewährt, die von ihren Haltern aus einem Tierheim im Satzungsgebiet erworben werden, für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Erwerb des Hundes.

    (4) Steuerbefreiung wird auf Hunde gewährt, die von ihren Haltern aus einem Tierheim außerhalb des Satzungsgebietes erworben werden, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erwerb des Hundes.

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    Sachverhalt

    Zu diesem Sachverhalt liegt ein Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER vor, der als Anlage beigefügt ist.

    Den Mandatsträgern mit der Bitte um entsprechende Beachtung.

    Ergänzung der Vorlage auf Grund der Beschlussfassung der Stadtverordneten-versammlung am 20. Juli 2022:

    Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beschluss gefasst, dass der Sachverhalt im Haupt- und Finanzausschuss als zuständiger Fachausschuss weiter beraten werden soll.

    Vor der entsprechenden Beratung verweist die Verwaltung auf die Beschlussfassung in den Städten Lampertheim und Heppenheim.
    Beide Kommunen, beziechnenderweise im Besitz eines Tierheims, haben sich bereits mit einem gleichlautenden Antrag befasst.
    Beide Kommunen sind davon abgerückt, eine gänzliche Steuerbefreiung zu beschließen, da dies gemäß einer Stellungnahme des Hessischen Städtetages (gerichtet an die Stadt Lampertheim – Text liegt der Verwaltung vor) nicht mit der geltenden Rechtsprechung vereinbar sei.

    Den Mandatsträgern mit der Bitte um entsprechende Beachtung.

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de