Hauptmenü
- Rathaus & Politik
- Kultur & Freizeit
- Leben & Familie
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Sie möchten gerne weitere Einblicke in die Politik im Rathaus erhalten? Dann nutzen Sie doch gerne das Bürgerinformationssystem. Mit diesem Tool können Sie alle öffentlichen Vorlagen seit 2004 nach einem Suchbegriff Ihrer Wahl durchsuchen. So können Sie sich ganz gezielt zu bestimmten Themen informieren.
Erstellung einer Treibhausgasbilanz und Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes gem. den Anträgen der CDU-Fraktion
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Magistrat der Stadt Bürstadt
|
Anhörung
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
20.07.2022
|
Der Klimawandel ist deutlich spürbar. Ohne die Reduzierung der Treibhausgasemissionen können die Auswirkungen für folgende Generationen spürbar und unumkehrbar sein. Im Klimaschutzgesetz wurden 2021 die Klimaschutzvorgaben verschärft, sodass die Erreichung einer Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert ist. Als ein Meilenstein soll die Emissionsreduzierung bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 bis 2030 erreichen. Auch der Kreis-Bergstraße hat ein Klimaschutzkonzept erarbeitet, das die Zielsetzung der Klimaneutralität fördert. Für die Realisierung dieses Zieles sind Gemeinden und Kommunen Schlüsselträger. Als Mitglied im Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommune“ hat sich die Stadt Bürstadt als eine von insgesamt 349 Städten, Gemeinden und Landkreisen dem Ziel verpflichtet „den Energieverbrauch und die THG-Emissionen zu reduzieren und sich an verändernde klimatische Bedingungen anzupassen“.
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Bürstadt bildet eine Maßnahme, um die innerstädtischen CO2-Emissionen zu reduzieren.
Prinzipiell sind vergleichbare Ziele wie die von Deutschland erstrebenswert. Eine Treibhausgasbilanz der Stadt Bürstadt aus dem Jahr 1990 liegt jedoch nicht vor. Die Beschaffung der Daten ist mit einem sehr großen Aufwand und möglichen Kosten verbunden, die derzeit nicht absehbar sind. Prinzipiell ist der vergleich zwischen den verschiedenen Ebenen auch schwierig, da unterschiedliche Bilanzierungsmethoden verwendet werden. Die Priorität liegt daher auf der Erstellung einer Bilanz anhand der Endenergieverbräuchen der letzten Jahre, um aus diesen ein Referenzjahr festzulegen. Erfolgreiche Reduzierungen der Emissionen lassen sich dadurch besser erkennen und nachvollziehen. Im Umkehrschluss sind Maßnahmen, die nicht den gewünschten Effekt erzielten ebenso schnell zu identifizieren, sodass hier direkte Anpassungen vorgenommen werden können.
Für die Bilanzerstellung ist ein Gebäudemanagement notwendig. Eine Stellenausschreibung ist derzeit von der Stadt Bürstadt geschaltet und soll zeitnah besetzt werden. Für die Weiterverfolgung der Emissionsbilanz ist eine Überwachung der Energieverbräuche notwendig, sodass eine Zusammenarbeit mit dem/der künftigen Gebäudemanger:in stattfindet.
Direkter Einfluss kann auf die städtischen Liegenschaften genommen werden. Daher wird erst für die städtischen Liegenschaften eine CO2-Bilanz und anhand dieser ein Klimaschutzkonzept erstellt. Die Auswertung und Erstellung eines Konzeptes der weiteren Sektoren erfolgt Schritt für Schritt.
Diverse Software bieten die Möglichkeit eine eigene CO2-Bilanz abzubilden. So stellt auch das Land Hessen die kostenlose Lizenz mit Begrenzung der Nutzung auf ein Jahr. Eine erneute Beantragung der Lizenz kann erfolgen, solange das Land Hessen dieses Programm stellt. In wie weit die Daten nach einer möglichen Einstellung der Lizenzvergabe noch zur Verfügung stehen, muss geprüft werden. Aufgrund der Fokuslegung auf die städtischen Liegenschaften, ist die Nutzung der Software derzeit nicht empfohlen.
Gerade für die anfängliche Erfassung der Daten und Plausibilisierung der Daten ist jedoch ein verfeinertes Monitoring notwendig. Ebenso wichtig ist festzustellen auf welcher Basis die Energieverbräuche festgestellt wurden. Hierfür werden alle verfügbaren Daten mit einem eigen entwickeltem Farbschema definiert. Über die Bilanzierungs-Software können jährliche Energieverbräuche abgebildet werden. Die Eintragung von Zählerständen unterhalb des Jahres ist nicht möglich. Für die Anfängliche Plausibilisierung der Daten für das Basisjahr ist die Nutzung der Software des Landes Hessen derzeit nicht empfohlen. Eine spätere Nutzung der Software ist jedoch nicht auszuschließen.
Ein Austausch für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes kann über das Klimaschutzmanager-Netzwerk erfolgen. Jedoch sollte dies erst erfolgen, wenn die Treibhausgasbilanz abschließend erstellt wurde. Da diese erst Aufschluss über die Emissionsstärksten Bereiche gibt und aufzeigt für welche Bereiche vermehrte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ebenso sollte die Prüfung der Weiterentwicklung der BEG zur BGGK verschoben werden, bis die Treibhausgasbilanz erstellt und ein Klimaschutzkonzept erstellt wurde.
Ergänzung der Vorlage auf Grund der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität am 28. Juni 2022:
Im Rahmen der Aussprache in besagter Sitzung hat man sich darauf verständigt, dass der Antragsteller seinen Beschlussvorschlag präzisieren wird.
Zwischenzeitlich liegt der aktuelle Beschlussvorschlag vor und ist dieser Vorlage eingefügt wurden.
Den Mandatsträger mit der Bitte um entsprechende Beachtung.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
780,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
578,6 kB
|
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de