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Verpflichtende Assessment Center für Führungskräfte in der Verwaltung (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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25.05.2022
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Erledigt
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Anhörung
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09.03.2022
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Anhörung
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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08.06.2022
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Grundsätzlich sind Führungskräfte, die Personalführungsaufgaben haben oder künftig übernehmen, hinsichtlich ihrer Personalführungskompetenzen, im Rahmen eines unabhängigen Assessment Centers zu überprüfen.
Dieses Assessment Center soll folgende Entwicklungsfelder beinhalten:
a) die bestehenden Führungskompetenzen analysieren
b) die Entwicklungsfelder der Teilnehmenden beschreiben
c) einen verbindlichen Entwicklungsplan sowohl zeitlich als auch inhaltlich erstellen.
Die weitere Übernahme von Führungsaufgaben, sowie Beförderungen und Erhöhungen der Besoldung soll erst erfolgen, wenn der verbindliche Entwicklungsplan abgearbeitet wurde.
Die Einhaltung der Abarbeitung der o.g. Entwicklungsfelder a) bis c) soll durch den Gemeindevorstand und den Personalrat gemonitort werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, welcher als Anlage beigefügt ist.
Den Mandatsträgern mit der Bitte um Beachtung und weiterer Veranlassung.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Antragsteller begründet den Antrag unter Verweis auf § 51(5) i.V.m. § 73 (1) HGO.
Demnach ergibt sich eine ausschließliche Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung für die Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Einstellung, Beförderung, Entlassung und Besoldung der Beamten und der Arbeitnehmer der Stadt im Rahmen des allgemeinen Beamten- und Arbeitsrecht.
Entsprechend der Kommentierung der HGO (Bennemann) wird eine solche Regelung auf die Vorgaben der Art und Weise der Ausschreibung von freien Stellen beschränkt.
In der Praxis kommen derartige Richtlinien nur bei der Ausgestaltung von Stellenplänen sowie von Rahmenregelungen des allgemeinverbindlichen Rechts zum Tragen. Dabei können zusätzliche Vorgaben für das Verfahren bei der Besetzung freier Stellen gemacht werden, beispielsweise, dass zuerst eine interne Ausschreibung erfolglos bleiben muss, bevor eine Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Immer ist zu beachten, dass diese Richtlinien allgemein gehalten sein müssen und die Kompetenzbereiche sowohl des Magistrats als auch der Bürgermeisterin nicht beschnitten werden dürfen.
Genau dies würde jedoch bei Umsetzung des Antrages eintreffen, da eine verbindliche Regelung zur Verpflichtung eines Assessoren Center für Führungskräfte in der Verwaltung gegen die Personalhoheit der Stadt Bürstadt verstößt.
Gemäß § 73 HGO stellt der Magistrat die Gemeindebediensteten ein. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Personalhoheit betrifft die Personalauswahl.
Diese beinhaltet auch die Befugnis, die konkreten Personen auszusuchen, mit denen die Aufgaben bewältigt werden sollen und schließlich die Entscheidung darüber, welche Personen konkret an welcher Stelle mit welcher Aufgabe betraut werden.
Würde die Stadtverordnetenversammlung dem Antrag folgen, Würde dieser Beschluss das geltende Recht verletzten.
Auf die Folgen geäß § 63 HGO wird entsprechend verwiesen.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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142,8 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
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