Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/HA/0257

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Die Stadt Bürstadt beschließt den Beitritt zum Landschaftspflegeverband Bergstraße.

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird dazu aufgefordert, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

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    Sachverhalt

    In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität (UEM) der Stadt Bürstadt am 11. Mai 2022 hat Herr Volker Kaup ausführlich den Landschaftspflegeverband Bergstraße, insbesondere dessen Tätigkeitsfeld vorgestellt.

    Der Verband wurde neu im Februar 2022 gegründet.

    Landschaftspflegeverbände sind gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz bevorzugte Umsetzungsorgane für landschaftspflegerische Maßnahmen, bevorzugt zur Landschaftsentwicklung. In Landschaftspflegeverbänden können Kommunen, die Landwirtschaft und die Naturschutzverbände zu Themen der Landschaftspflege gleichberechtigt und kooperativ zusammenarbeiten. Landschaftspflegeverbände haben die Ziele, ein flächendeckendes Netz natürlicher und naturnaher Lebensräume aufzubauen, die regionalen Besonderheiten der Kulturlandschaft zu erhalten, Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung und umweltverträgliche Landnutzung zu geben und flächendeckend eine möglichst nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft zu erhalten.

    Für die Kommunen gibt es zudem kompetente Ansprechpartner in Naturschutzfragen, die Akquise von Fördermitteln, die man sonst nicht beantragt hätte, die Vervielfachung von kommunalen Mitteln, die Abwicklung, Verwaltung und Umsetzung von Pflegeplänen und von Landschaftspflegemaßnahmen, somit eine Entlastung der Verwaltung, sowie eine Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Organisation von Bürgeraktionen mit breiter Außenwirkung.
     

    Auf Grund der Vorstellung empfiehlt der Ausschuss, dass die Stadt Bürstadt dem Verband beitreten soll. 

    Sofern die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt dieser Empfehlung nachkommt, wird der Magistrat der Stadt Bürstadt im Rahmen seiner Zuständigkeit dieser Beschlussfassung nachkommen und einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen.

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    Finanz. Auswirkung

    Gemäß beigefügter Beitragsordnung wird ein Betrag von 0,20 € je Einwohner sowie 1,-- € je ha potenzi8ell zu pflegender Gemarkungsfläche festgesetzt.

    Somit betragen die Kosten der Stadt Bürstadt ca. 4.000,-- €.

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de