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Anfrage zur Entschädigungssatzung; Mehrkosten durch die Erhöhung der Sitzungsgelder am 27.04.2016 (Anfrage der FW-Fraktion)
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Anhörung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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25.05.2022
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Die Fraktion FREIE WÄHLER Bürstadt hat eine Anfrage zu diesem Sachverhalt eingereicht, die als Anlage beigefügt ist.
Konkret werden folgende Fragen gestellt:
1.) Welche Mehrkosten hatte die Stadt Bürstadt in der vergangenen Legislaturperiode, durch die Erhöhung vom 27.04.2016, zu tragen?
2.) Welche jährlichen Mehrkosten entstehen durch die Satzungsänderung vom 27.04.2016, im Hinblick auf die neu organisierten Gremien?
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1) Im Durchschnitt wurde die Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien im Jahr 2016 um ca. 40 % angehoben (teilweise von 15,-- € auf 20,-- €, teilweise von 15,-- € auf 25,-- €).
Dementsprechend hatte die Stadt Bürstadt Mehrkosten in Höhe von ca. 40 % zu tragen.
Zuvor wurde die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mandatsträger 15 Jahre lang (seit 2001) nicht verändert.
Zu 2) Diese Frage kann natürlich nur hypothetisch beantwortet werden.
Mehrkosten Magistrat:
Hier ist zu berücksichtigen, dass nicht mit abschließender Sicherheit festgelegt werden kann, ob die Berechnung mit einem ehrenamtlichen zusätzlichen Mitglied des Magistrats (Erhöhung der Anzahl von 9 auf 10) oder mit 3 weiteren Personen (wie früher 7 ehrenamtliche Mitglieder, erhöht auf 10) erfolgen soll.
Angenommen wird 1 zus. Person:
26 Sitzungen Magistrat x 1 Person x 25,-- € = 650,-- €
Mehrkosten zus.. Ausschuss:
6 Sitzungen zusätzlich gegründeter Ausschuss x 10 Personen x 25 = 1.500,-- €
Mehrkosten durch Teilnahme weiterer Personen:
Seit der Kommunalwahl 2021 nehmen an den Ausschusssitzungen vermehrt Personen teil, die als sogenannte „erweiterte Mitglieder“ berücksichtigt werden und für die Teilnahme eine Entschädigung erhalten. Hierbei handelt es sich neben dem Vorsitzenden Mitglied der Stadtverordnetenversammlung um zwischenzeitlich 5 Stellvertreter, die teilweise (nicht immer und nicht alle) an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen (können und dürfen).
Ebenso nehmen seit 2021auch mehr ehrenamtliche Mitglieder aus dem Magistrat an den Sitzungen der Ausschüsse teil.
Für die hypothetische Berechnung wird angenommen, dass im Schnitt 2 Personen zusätzlich an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen.
4 Ausschüsse x 6 Sitzungsrunden = 24 Sitzungen
24 Sitzungen x 2 zus. Personen x 25,-- € = 1.200,-- €
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,9 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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