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    ALLRIS - Auszug

    29.09.2021 - 8 Bebauungsplan "Bibliser Pfad, BA II, 2. Änderun...

    Beschluss:
    ungeändert beschlossen
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    Wortprotokoll

    An der Aussprache zu diesem Tageordnungspunkt beteiligen sich neben Frau Stockmann die Herren Pfeil, Heidrich und Eberle.

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    Beschluss

    Beschluss

     

    a)      Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. dem PlanSiG eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Bebauungsplanänderung werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.

    Der Magistrat wird beauftragt, die Stellungnehmenden aus der Öffentlichkeit, welche Einwendungen zum Inhalt der Bebauungsplanänderung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

     

    b)      Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Bebauungsplanänderung werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.

    Der Magistrat wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt der Bebauungsplanänderung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

     

    c)      Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bibliser Pfad, BA II“ in Bürstadt, bestehend aus den geänderten textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen (Anlage 1: Satzungsplan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bibliser Pfad, BA II“ in Bürstadt; Anlage 2: Auswirkungsanalyse zur Verlagerung des Drogeriemarktes innerhalb der Stadt Bürstadt), wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

    Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom April 2021 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter a) und b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt.

    Der Magistrat wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.

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    Abstimmungsergebnis

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  15 Ablehnung: 11  Enthaltung:  -

     

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    Anlagen zur Vorlage

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de