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Herr Krauß von der Beratungsgesellschaft „Eckermann & Krauß“ präsentiert den Anwesenden die Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Weitere Beiträge erfolgen durch Bürgermeisterin Schader und Frau Stockmann sowie den Herren Pfeil, Ofenloch, U. Koch, F. Koch, Metzner und Ohl sowie Jakob und Kohl von der Verwaltung.
Herr Ohl beantragt, die Kostendeckung für die Rasengräber auf 100 % festzulegen.
Herr U. Koch beantragt, dass die Verwaltung dazu beauftragt wird, im Jahr 2025 eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss stimmen zunächst über den Antrag von Herrn Ohl ab.
Anschließend erfolgt die Abstimmung über die Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt.
Abschließend wird der Antrag von Herrn Koch zur Abstimmung gestellt.
Demnach werden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss
Die Kostendeckung der Gebührentatbestände für Rasengräber soll in der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt auf einen Deckungsgrad von 100 % angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmig
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die in der Vorlage als Anlage beigefügte Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt zu beschließen, unter Berücksichtigung der Änderung in Bezug auf die Kostendeckung der Gebührentatbestände für Rasengräber.
Die Gebührenordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmig
Die Verwaltung wird dazu beauftragt, im Jahr 2025 eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmig
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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