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Beschluss
Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, die Bebauungspläne „„Mittelfeld Nord“, „Mittelfeld Süd“, „Am Brückelsgraben Nord, BA I“ sowie „Sonneneck V“ und „Langgewann“ aus Klima- und Umweltschutzgründen zu ändern und ein entsprechendes Verfahren in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang sind nur Gebäude zuzulassen, die mit Fotovoltaik (mindestens 70% der Dachfläche, ausgenommen Dachfläche >10° Neigung nach Norden), einer Gebäudeheizung basierend auf einer Wärmepumpe und dem Effizienz-Standard KfW 55 ausgestattet sind.
Bei künftig zu beschließenden Bebauungsplänen sowie Änderungen von Bebauungsplänen ist der Klimaneutralität wegen festzuschreiben, dass Gebäude mit Fotovoltaik (mindestens 70% der Dachfläche, ausgenommen Dachfläche >10° Neigung nach Norden) und einer Gebäudeheizung basierend auf einer Wärmepumpe und dem Effizienz-Standard KfW 55 ausgestattet sind.
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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