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Beschluss
§ 6 der Satzung über die Hundesteuer der Stadt Bürstadt wird um folgende Punkte/Absätze ergänzt:
(3) Steuerbefreiung wird auf Hunde gewährt, die von ihren Haltern aus dem Tierheim der Stadt Lampertheim erworben werden, für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Erwerb des Hundes.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 9 Ablehnung: - Enthaltung: 1
(4) Steuerbefreiung wird auf Hunde gewährt, die von ihren Haltern aus einer Einrichtung von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen im Bundesgebiet erworben werden, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TierschG sind, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erwerb des Hundes.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 5 Ablehnung: 2 Enthaltung: 3
Die neu vorgesehen Absätze 3) und 4) sollen nicht für Hunde gelten, die entsprechend § 5 Abs. 4) als sogenannte gefährliche Hunde gelten.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 7 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
Die Änderung der Satzung über die Hundesteuersatzung soll unter Berücksichtigung der vorstehenden Anregungen vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 8 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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34,6 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
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