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Herr Metzner erläutert den Antrag und stellt folgenden Änderungsantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem Magistrat gemäß § 73 HGO zu beschließen:
Bezüglich der Personalauswahl für Führungskräfte die Personalführungsaufgaben haben oder künftig übernehmen, sind hinsichtlich ihrer Personalführungskompetenzen, im Rahmen eines unabhängigen Assessment Centers grundsätzlich zu überprüfen.
Dieses Assessment Center soll folgende Entwicklungsfelder beinhalten:
a) die bestehenden Führungskompetenzen analysieren
b) die Entwicklungsfelder der Teilnehmenden beschreiben
c) einen verbindlichen Entwicklungsplan sowohl zeitlich als auch inhaltlich erstellen.
Die weitere Übernahme von Führungsaufgaben, sowie Beförderungen und Erhöhungen der Besoldung soll erst erfolgen, wenn der verbindliche Entwicklungsplan abgearbeitet wurde.
Die Einhaltung der Abarbeitung der o.g. Entwicklungsfelder a) bis c) soll durch den Gemeindevorstand und den Personalrat gemonitort werden.
An der anschließenden Aussprache beteiligen sich Frau Stockmann und Frau Molitor sowie die Herren Lang, Ohl, U. Koch, F. Koch und Klag.
Der Ausschussvorsitzende Herr Halkenhäuser lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem Magistrat gemäß § 73 HGO zu beschließen:
Bezüglich der Personalauswahl für Führungskräfte die Personalführungsaufgaben haben oder künftig übernehmen, sind hinsichtlich ihrer Personalführungskompetenzen, im Rahmen eines unabhängigen Assessment Centers grundsätzlich zu überprüfen.
Dieses Assessment Center soll folgende Entwicklungsfelder beinhalten:
a) die bestehenden Führungskompetenzen analysieren
b) die Entwicklungsfelder der Teilnehmenden beschreiben
c) einen verbindlichen Entwicklungsplan sowohl zeitlich als auch inhaltlich erstellen.
Die weitere Übernahme von Führungsaufgaben, sowie Beförderungen und Erhöhungen der Besoldung soll erst erfolgen, wenn der verbindliche Entwicklungsplan abgearbeitet wurde.
Die Einhaltung der Abarbeitung der o.g. Entwicklungsfelder a) bis c) soll durch den Gemeindevorstand und den Personalrat gemonitort werden.
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