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    ALLRIS - Auszug

    29.09.2021 - 4 Änderung der Vereinsförderrichtlinien im Jahr 2021

    Beschluss:
    ungeändert beschlossen
    Reduzieren

    Beschluss

    Beschluss


    Zusätzlich zu der schon bestehenden Regelung in Bezug auf die Aktionspunkte

    soll im Jahr 2021 auf die Reduzierung der Hallenanteilsstunden der Vereine verzichtet und der Mitgliederförderbetrag komplett auszahlt werden. (Vereinsförderrichtlinien Punkt 2 „Allgemeine Förderung“).

    Dies sind rund 4.000,00 € Mehrausgaben.

     

    Ebenso erhalten die Vereine die Mitgliedermindestförderung von 100,00 €, auch wenn sie keine eigenen Aktivitäten durch mindestens 10 Aktionspunkte erreicht haben.

    Dies entspricht Mehrkosten von ca. 1.000,00 €.

    Reduzieren

    Abstimmungsergebnis

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  einstimmig

     

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de