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Beschluss
Zusätzlich zu der schon bestehenden Regelung in Bezug auf die Aktionspunkte
soll im Jahr 2021 auf die Reduzierung der Hallenanteilsstunden der Vereine verzichtet und der Mitgliederförderbetrag komplett auszahlt werden. (Vereinsförderrichtlinien Punkt 2 „Allgemeine Förderung“).
Dies sind rund 4.000,00 € Mehrausgaben.
Ebenso erhalten die Vereine die Mitgliedermindestförderung von 100,00 €, auch wenn sie keine eigenen Aktivitäten durch mindestens 10 Aktionspunkte erreicht haben.
Dies entspricht Mehrkosten von ca. 1.000,00 €.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de