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Herr Schweiger der Ingenieurpartnerschaft Schweiger + Scholz stellt die Vorlage vor.
Nachdem Frau Schader, Frau Stockmann und die Herren Metzner, Eberle, Pfeil , Klag, Lindemann und Wenz über die Sachlage diskutierten, wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Herr Metzner stellt zu diesem TOP einen Änderungsantrag, der wie folgt formuliert wird:
Die Nutzung der Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen werden vorgeschrieben. Die Optimierung der Dachausrichtung zur Nutzung solarer Energie wird vorgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 4 Ablehnung: 5 Enthaltung: 1
Nach dieser Ablehnung wird nun über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan eingegangen sind.
b) Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Magistrat wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Er-gebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
c) Der Bebauungsplan „Innenentwicklung Kettelerstr. und Oberschultheiß-Schremser-Str.“ in der Stadt Bürstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den in der Begründung genannten Anlagen (Bestandspläne Teilgeltungsbereich 1 und 2), wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom März 2021 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt. Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, den Bebauungsplan durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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