Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Auszug

    09.06.2021 - 26 Entwicklung des Raiffeisenareals am Bahnhof Bür...

    Beschluss:
    ungeändert beschlossen
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    Wortprotokoll

    An der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beteiligen sich Bürgermeisterin Schader, Frau Stockmann, Frau Strandt und Frau Halkenhäuser sowie die Herren Wenz, Pfeil, Dr. Möller, Eberle, Ohl, U. Koch, Metzner und Renz.

     

    Herr Wenz stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung zu verweisen.

     

    Vor der Abstimmung bittet Herr Uwe Koch darum, die Sitzung für 5 Minuten zu unterbrechen.

     

    Nach der Sitzungsunterbrechung lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegl zunächst über den Antrag von Herrn Wenz abstimmen, dann Sachverhalt in den Fachausschuss zu verweisen.

     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  6 Ablehnung:  12 Enthaltung:  12

     

    Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Vorschlag entsprechend der Vorlage.

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    Beschluss

    Beschluss

     

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt stimmt dem Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken in Bürstadt

     

    Flur 6 Nr. 151/15 mit ca. 388 m² und

    Flur 6 Nr. 151/12 mit ca. 24 m²

     

    an Herrn Rüdiger Engert zum Kaufpreis von 150,00 €/m² zu.

     

    Die Umsetzung des von der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2021 beschlossenen  Nutzungskonzepts Speichergebäude Bürstadt („KAMÜ“) des Planungsbüros YallaYalla vom 19.09.2020 ist dem Käufer unter angemessener Frist aufzuerlegen.

     

    r den Fall der Nichterfüllung der Umsetzungsverpflichtung ist ein Wiederkaufs-/ Rückübertragungsrecht für die Stadt zum gleichen Kaufpreis zu vereinbaren und dinglich zu sichern, bei dessen Ausübung der Käufer das Grundstück geräumt an die Stadt zu übergeben hat. Alle Kosten des Wieder-/Rückkaufs hat der Käufer zu tragen.

     

    Die Wohnnutzung auf dem Kaufgrundstück ist vertraglich auszuschließen und dieser Ausschluss dinglich zu sichern.

     

    r den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt mit der erforderlichen Zustimmung der Stadt eine Wohnnutzung realisiert werden kann, ist vom Käufer eine Aufpreiszahlung in Höhe der Differenz des jetzigen Verkaufspreises von 150,00 €/m² zum dann gültigen Preis für Wohnbaugelände zu vereinbaren.

     

    mtliche Verpflichtungen sind auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen mit der Verpflichtung, diese ebenfalls entsprechend weiterzugeben.

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    Abstimmungsergebnis

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  13 Ablehnung:  6 Enthaltung:  11

     

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de