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Beschluss
Die Stadt Bürstadt bezuschusst die ersten 100 Antragsteller pro Jahr, die sich für den Kauf eines Balkonkraftwerkes entscheiden, mit jeweils 100,- €.
Die Beantragung der Fördermittel hat vor Bestellung der Anlage zu erfolgen.
Bereits bestellte Anlagen können nicht rückwirkend gefördert werden.
Nach 100 Anträgen besteht kein Anspruch mehr auf Fördermittel.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Rechnungsnachweis der Anlage.
Die Förderung wird für die nächsten 5 Jahre angeboten und kann verlängert werden, wenn die Nachfrage bestehen bleibt.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de