Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Auszug

    11.10.2023 - 4 Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45...

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    Beschluss

    Beschluss

     

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt beschließt gemäß § 46 BauGB die Anordnung der Baulandumlegung gemäß den §§ 45 ff. BauGB für den Bereich des Bebauungsplans „Kommunaler Betriebshof 1. Änderung“.

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Magistrat der Stadt Bürstadt als Umlegungsstelle einzusetzen.

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    Abstimmungsergebnis

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  20 Ablehnung:  6 Enthaltung:  2

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    Anlagen zur Vorlage

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de