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Herr Metzner stellt den Ergänzungsantrag, den Beschlussvorschlag um einen weiteren Absatz d) mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
Der Bebauungsplan ist an die aktuelle Stellplatzsatzung anzupassen.
Weitere Beiträge werden von Frau Stockmann sowie Bürgermeisterin Schader abgegeben.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zunächst über den Ergänzungsantrag von Herrn Metzner ab und beschließt auf Grund des Abstimmungsverhaltens den Beschlussvorschlag um einen Absatz d) zu erweitern.
Anschließend erfolgt die Abstimmung über die in der Vorlage aufgeführten Punkte a) bis c).
(Anmerkung: Zur Übersichtlichkeit und der weiteren Verwendung des Beschlusses ist dieser in der Reihenfolge a) bis d) chronologisch aufgeführt.)
Beschluss
a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan eingegangen sind.
b) Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Magistrat wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
c) Der Bebauungsplan „Nördlich Bürgermeister-Siegler-Straße“ in der Stadt Bürstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie den in der Begründung genannten Anlagen, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juli 2023 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt. Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, den Bebauungsplan durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 23 Ablehnung: - Enthaltung: 4
d) Der Bebauungsplan ist an die aktuelle Stellplatzsatzung anzupasen.
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