Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Auszug

    11.10.2023 - 6 Bauleitplanung der Stadt Bürstadt:...

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    Wortprotokoll

    Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt Herr Koch eine Stellungnahme ab.

     

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    Beschluss

    Beschluss
     

    a)    Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen einer geplanten Photovoltaikanlage und Windkraftanlagen wird der Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ in Bürstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

    b)    Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ in Bürstadt wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
    Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird der Aufstellungsbeschluss zum einfachen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Im Hohen Weg“ in Bürstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

    c)    Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wir der einfache Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Im Hohen Weg“ in Bürstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

    d)    Der einfache Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Im Hohen Weg“ in Bürstadt wird als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Planung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Bürger- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

    e)    Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich „Photovoltaikanlage – Im Hohen Weg“ und der Errichtung von Windkraftanlagen in Bürstadt wird die Beantragung auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) hinsichtlich der in Teilflächen dieses Planbereiches vorhandenen Ausweisung eines „Vorranggebietes für Landwirtschaft“, eines „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und eines „Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten“ beschlossen.

    Der Magistrat wird beauftragt, die Zulassung einer Abweichung über das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Regionalversammlung Südhessen zu beantragen sowie alle hierzu erforderlichen Unterlagen zu erarbeiten und mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abzustimmen.

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    Abstimmungsergebnis

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  27 Ablehnung:  - Enthaltung:  1

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    Anlagen zur Vorlage

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de