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Beschluss
Der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13b BauGB für den nördlichen Bereich der Flurstücke 288/5 und 289/5 der Flur 1, Gemarkung Bürstadt-Bobstadt mit einer Fläche von ca. 470 m² (siehe Geltungsbereich). Planungsziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
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Fax: 06206 / 7017 - 237
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