Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Auszug

    23.11.2022 - 2 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Mittelfeld ...

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    Wortprotokoll

    Herr Schweiger vom Büro Schweiger + Scholz stellt den Anwesenden den Tagesordnungspunkt ausführlich vor.

     

    Im Anschluss nutzen Herr Eberle, Herr U. Koch, Herr Hoffmann, Frau Strandt, Herr Siegl, Herr Pfeil sowie Herr Wenz ihr Rederecht.

     

    Es erfolgen verschiedene Abstimmungen:

     

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    Beschluss

    Beschluss

     

    a) Auf Gewerbeflächen sollen Flachdächer vorgeschrieben werden.

     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  einstimmig

     

    b) Es sollen mind. 25% der Dachflächen mit PV-Anlagen belegt werden, alternativ auch an der Fassade.

     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  3 Ablehnung:  5 Enthaltung:  1

     

    c) Bei Gewerbeflächen sollen mind. 50% der Dachfläche mit PV-Anlagen belegt werden und auf Wohndachflächen mind. 25%.

     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  4 Ablehnung:  5 Enthaltung:  0

     

    d) Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Änderungen im Bereich der geplanten öffentlichen Straßenverkehrsflächen wird die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Mittelfeld Nord“ im Stadtteil Bobstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  7 Ablehnung:  0 Enthaltung: 2

     

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    Abstimmungsergebnis

    e) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Mittelfeld Nord" im Stadtteil Bobstadt wird als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

     

    Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Planung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Bürger- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.
     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  7 Ablehnung:  0 Enthaltung: 2

     

     

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de